Gebäudealter: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Verglasung: Die Fenster oder Balkontüren müssen über eine 2- oder 3-fach Verglasung verfügen oder es müssen Kastenfenster sein.
Einverständnis: Bei Mietwohnungen ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.