Förderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 50) eingereicht werden. Die Rechnungen dürfen dabei ein Rechnungsdatum von höchstens sechs Monaten vor Antragstellung aufweisen.
Förderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 50) eingereicht werden. Die Rechnungen dürfen dabei ein Rechnungsdatum von höchstens sechs Monaten vor Antragstellung aufweisen.