In Wien können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen in mehrgeschossigen Wohngebäuden die Förderung beantragen. Eigentümer und Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern haben zudem die Möglichkeit, Sammelanträge für mehrere Wohnungen gleichzeitig zu stellen. Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftslokale sowie Kleingartenwohnhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.