Gefördert wird nachträglich montierter, außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden, Fassadenmarkisen oder Jalousien in Verbindung mit Balkon- oder Fenstertüren. Voraussetzung ist, dass diese parallel zur Glasfläche angebracht sind.Markisen, die nicht parallel zur Glasfläche verlaufen, wie Gelenkarmmarkisen, sind von der Förderung ausgeschlossen.