Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Alles, was Sie über Solar-Rollläden & ZIP Screens wissen müssen
Willkommen in unserem FAQ-Bereich!
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Solar-Rollläden und ZIP Screens – von Funktion und Installation bis hin zu Smart-Home-Integration und Wartung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine schnelle und klare Orientierung zu bieten. Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter – kontaktieren Sie uns jederzeit!
In der Regel ca. 2–3 Wochen nach Aufmaß und Freigabe – alles wird maßgefertigt.
Ja, wir bieten spezielle Fein- & Pollenschutzgewebe für Allergiker.
Mit einem feuchten Tuch oder weicher Bürste – bitte keine aggressiven Reinigungsmittel verwenden.
Ja, alle Systeme sind so konzipiert, dass sie leicht entfernt & eingelagert werden können.
Ja, zusätzlich zur Bundesförderung bieten einige Bundesländer in Österreich individuelle Fördermodelle für Sonnenschutzmaßnahmen im Bereich Sanierung und Neubau an. Informationen zu den spezifischen Förderungen der einzelnen Bundesländer erhalten Sie bei den jeweiligen Landesregierungen oder auf deren offiziellen Websites.
Förderungsanträge können bis zum 31. Dezember 2025 bei der zuständigen Magistratsabteilung (MA 50) eingereicht werden. Die Rechnungen dürfen dabei ein Rechnungsdatum von höchstens sechs Monaten vor Antragstellung aufweisen.
Gebäudealter: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein.
Verglasung: Die Fenster oder Balkontüren müssen über eine 2- oder 3-fach Verglasung verfügen oder es müssen Kastenfenster sein.
Einverständnis: Bei Mietwohnungen ist das Einverständnis des Eigentümers erforderlich.
Die Stadt Wien gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50 % der angemessenen und nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit.
In Wien können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen in mehrgeschossigen Wohngebäuden die Förderung beantragen. Eigentümer und Hausverwaltungen von Mehrfamilienhäusern haben zudem die Möglichkeit, Sammelanträge für mehrere Wohnungen gleichzeitig zu stellen. Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftslokale sowie Kleingartenwohnhäuser sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gefördert wird nachträglich montierter, außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden, Fassadenmarkisen oder Jalousien in Verbindung mit Balkon- oder Fenstertüren. Voraussetzung ist, dass diese parallel zur Glasfläche angebracht sind.Markisen, die nicht parallel zur Glasfläche verlaufen, wie Gelenkarmmarkisen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gelegentliche Reinigung des Gewebes und des Solarpanels reicht aus.
Ja, die Steuerung ist mit Alexa, Google Assistant und anderen Systemen kompatibel.
Sie sind bis zu 4 Meter Breite erhältlich.
Die intelligente Steuerung passt sich automatisch an Lichtverhältnisse und Temperaturen an.
Ja, er bietet hohe Windbeständigkeit durch das fest im Führungssystem gespannte Gewebe.
Der ZIP Screen wird per Solarantrieb betrieben und benötigt keinen Stromanschluss.
Sie decken Fensterbreiten bis zu 3 Metern ab.
Ja, eine Lüftungsposition ermöglicht sichere Belüftung mit Schutz vor Blicken von außen.
Sie sind für mindestens 30.000 Auf- und Abfahrten getestet – dreimal länger als der Industriestandard.
Temperaturabhängige Automatikfunktionen für Sommer und Winter ermöglichen, dass die Rollläden sich automatisch an Temperatur und Tageszeit anpassen, um Energie zu sparen.